Anmeldung
Allgemeines Aussteller-Marktordnung
Flohmi Schmittiplatz Prattlen
Marktordnung + Informationen
für den Flohmi-Schmittiplatz-Pratteln, ab 1.07.2010
Angebot
Der Flohmarkt ist ein Gebrauchtwaren und Kleinantiquitätenmarkt. Er findet von April bis und mit Dezember jeden ersten Samstag des Monates statt. Der Verkauf von Neuwaren, Lebensmitteln und alkoholischen Getränken ist untersagt. Motorfahrzeuge jeglicher Art dürfen weder vorgeführt noch verkauft werden. Das Feilbieten von Waffen und Munition einschliesslich Antikwaffen, so wie lebende Tiere, Drogen und pornographisches Material sind untersagt.
Teilnahme
Am Flohmarkt ist im allgemeinen jedermann zugelassen. Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen, die politische oder ideologische Werbung betreiben sind von der Teilnahme ausgeschlossen (ausgenommen gemeinnützige Institutionen und nach Absprache mit der Märt - Organisation). Ueber die Teilnahme entscheidet endgültig der Organisator des Flohmärts. Der Floh- und Kleinantiquitätenmarkt findet bei jeder Witterung statt, d.h. Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme.
Bei Absage oder nicht erscheinen erhalten Sie keine Rückerstattung.
Randplätze dürfen nicht mit Waren über den gemieteten Platz belegt werden.
Anmeldung
Marktteilnehmer haben sich schriftlich bis 2 Wochen vor dem Flohmarkt anzumelden bei:
Rausch Sibylle
Flohmi Schmittiplatz
Bodenmattstrasse 26
4108 Witterswil
oder per Fax: 061 722 08 11
oder per Anmeldeformular
Genaue Adresse, E-Mail Adresse Telefon Nr. des Teilnehmers vom Geschäft, Privat und Natel sowie Platzbedarf in Laufmeter (Tischtiefe höchstens 1m). Unvollständige Anmeldungen werden auf Kosten des Bewerbers retourniert. Wenn ein Stand zu zweit oder dritt benutzt wird, bitte zusätzlich Name und Ort der Teilnehmer angeben. Zu oder Absage erhalten Sie in jedem Fall.
Sie erhalten von mir Ihren Standplatz bis spätestens 1 Woche vor Marktbeginn, wenn Ihre Zahlung bis dahin auf unserem Konto ist.
Stand
Für Tisch oder Stand ist jeder selber besorgt. Zum Schutz gegen Sonne und Regen genügen ein bis zwei Sonnenschirme starker Plastik und stabile Klammern. In der kalten Saison ein Holzbrett oder in ein Tuch eingefasster Styropor. Zelte sind nur mit einer Tiefe von 2m erlaubt (keine Zelte 3x3m). Da die Zelte auf dem Platz nicht verankert werden können, muss eine stabile Befestigung garantiert sein. Diese muss bei jeder Witterung angebracht werden.
Preis
Der Preis pro Laufmeter beträgt Fr. 10.- (Tischtiefe höchstens 1m). Minimale Standgrösse 2m à Fr. 20.- Dieser Betrag muss bis zwei Wochen vor Marktbeginn mit dem abgegebenen Einzahlungsschein avisiert sein, ansonsten erhalten Sie keinen Standplatz. Der Betrag für die Jahresmiete muss bis zum 1. Flohmärt avisiert sein. Bitte nach Möglichkeit über Bank oder PC-Konto einzahlen (Schaltereinzahlungen verursachen hohe Spesen und müssen vom Teilnehmer übernommen werden).
Die Gebühr für eine 1. Mahnung ist Fr. 5.-,
für die 2. Mahnung zusätzlich Fr. 5.-
und die 3. Mahnung zusätzlich Fr. 10.-.
Bitte unbedingt Einzahlungsabschnitt oder Bankausdruck (bei E-Banking) am Markttag mitbringen.
Jahresmieter können sich nur bis 1. März schriftlich abmelden. Den Betrag für den abgemeldeten Monat kann bei der Rechnung abgezogen werden. Es wird keine Gebühr zurück überwiesen. Danach erhalten Sie keine Rückerstattung mehr.
Gelegenheitsanbieter können sich nicht abmelden. Eine Anmeldung ist verbindlich.
Prüfen von Elektro-Geräten
Der Kunde kann die Geräte bei der Festwirtschaft prüfen (Verteilerkasten)
Beginn & Schluss
Der Verkauf ist von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr zugelassen. Der Platz kann ab 6.30 Uhr bezogen werden. Ausnahme: Jahresmieter und fest eingeteilte Monatsmieter auf dem Schulhausplatz können den Platz ab 6.00 Uhr einnehmen und müssen aus organisatorischen Gründen das Auto bis 6.30 Uhr umparkiert haben. Der Abbruch darf nicht vor 16.00 Uhr erfolgen. Bitte zuerst einpacken (erst ab 15.30) und erst dann den Wagen holen. Wer früher zusammen packt erhält keinen Standplatz mehr (auch wenn es Regnet zählt dies) Ab 17.00 Uhr muss der Platz sauber geräumt sein.
Plazierung
Plazierung, Zuteilung oder Absage erfolgt durch den Organisator. Der zugewiesene Platz ist endgültig. Die Marktleitung kann über Plätze welche bis 8.30 Uhr nicht belegt sind, verfügen. Zum Ausladen der Ware darf der Platz kurz befahren werden (10 Minuten). Bitte nehmt Rücksicht und haltet die Einfahrten und Durchfahrten frei.
Verkaufspreise
Die Verkaufspreise müssen so festgelegt werden, dass der Kunde "märten" kann. Gratis-Kisten dürfen erst ab 15:00 Uhr aufgestellt werden beim eigenen Stand und müssen nach Marktende wieder mitgenomme werden.
Abfall
Jeder Marktteilnehmer verpflichtet sich allfälligen Abfall mit nach Hause zu nehmen. Bei nicht einhalten, wird für den Abtransport und die Umtriebe Rechnung gestellt und der Verursacher/in wird nicht mehr am Märt zugelassen.
Bitte nehmt denn Abfall unbedingt mit nach Hause und stopft ihn nicht in die öffentlichen Abfallkübel, ansonsten gewährt uns die Gemeinde keinen Flohmi mehr.
Parkplätze
Alle Flohmarktteilnehmer sind verpflichtet, ihre Fahrzeuge nicht in der näheren Umgebung zu parkieren und nur den ihnen zugeteilten Parkplatz zu benutzen, denn sie versperren sonst ihren eigenen Kunden die Parkmöglichkeit.
Sanitäre Anlagen
Toiletten befinden sich in der Turnhalle im UG(Eingang Schulhausplatz, rollstuhlgängig), vier öffentliche Toiletten im Schulhaus vis à vis Restaurant Schlossgarten und eine bei der Festwirtschaft im UG.
Auskünfte / Verlorene oder gefundene Gegenstände
Jeweils Mittwoch von 14.00 - 19.00 Uhr unter Tel. 079 606 73 72
Sanktionen
Marktordnung und Weisungen zuwiderhandelnde Marktteilnehmer können weggewiesen und nicht mehr zugelassen werden.
Das befahren des abgesperrten Areals des Flohmärts ist von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr aus Sicherheitsgründen verboten.
Der/die Organisator/in lehnt jegliche Haftung ab.
Gerichtstand ist Liestal